Nach Abschluss der Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung Heilpraktiker (GebüH).
Privatversicherte Patienten und Patienten mit einer Zusatzversicherung, können diese Rechnung bei ihrer Versicherung einreichen. Die Kosten werden von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Sie können Ihre Kosten evtl. steuerlich, bei "außergewöhnlichen Belastungen" geltend machen. Fragen Sie auch hier beim Steuerberater oder Finanzamt nach.
Fest vereinbarte Terminen müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei Nichteinhaltung der Absagefrist, erlaube ich mir 60 % der ausgefallenen Behandlungskosten zu berechnen.